Aufgepasst: Diese Regelungen sollten Sie im Urlaub mit dem Wohnmobil beachten
Wer ein Wohnmobil kauft oder mietet, darf sich auf ungeahnt flexiblen und unkomplizierten Urlaub freuen. So ganz ohne Vorschriften geht es aber auch mit dem Camper nicht. Führ Wohnmobile bis und über 3,5 t gelten beim Fahren und Parken verschiedene Regeln, die unbedingt beachtet werden sollten.
Wir haben die wichtigsten Fragen rund um Führerschein, Höchstgeschwindigkeit und Co. in aller Kürze beantwortet und geben clevere Tipps für entspannte Ferien ohne böse Bußgeld-Überraschungen.
Ratgeber für den Urlaub mit Wohnmobil: Inhalt des Artikels
Dieser Führerschein gilt für Wohnmobile bis/über 3,5 t
Tempolimits für Wohnmobile bis/über 3,5 t
Gewichtsgrenzen für das Beladen von Wohnmobilen
Wo man mit dem Wohnmobil parken darf – und wo nicht
Zweitwohnungssteuer für Dauercamper
Natürlich ist dieser Artikel keine vollständige Auflistung aller geltenden Vorschriften für Wohnmobile. Er soll in erster Linie Grundsätzliches aufzeigen und besonders häufig gestellte Fragen beantworten. Sollten Sie Fragen zu einem speziellen Themengebiet oder einer konkreten Regelung haben, können Sie sich jederzeit an das Serviceteam von SmileCAMPER wenden.
Klasse B, BE oder C1? Diese Fahrerlaubnisklasse gilt für Camper bis/über 3,5 t
Vor dem Kaufen oder Mieten eines Wohnmobils ist eine Frage von ganz besonderer Wichtigkeit: Welche Fahrzeuge darf ich mit meinem Führerschein überhaupt fahren? Die Vorschriften in diesem Bereich sind nicht ganz simpel – wir klären auf.
Grundsätzlich gilt die Regel: Für ein Wohnmobil bis 3,5 Tonnen genügt die Fahrerlaubnis der Klasse B. Auch das Fahren mit einem kleinen Anhänger ist erlaubt, solange das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeug plus Anhänger nicht überschritten wird. Mit der Klasse B96 lässt sich das zulässige Gesamtgewicht auf 4,25 Tonnen erweitern.
Klasse BE wiederum berechtigt zum Fahren eines Wohnmobils bis 3,5 Tonnen und von Anhängern von 750 kg bis 3,5 t. Schwerere Fahrzeuge und Anhänger über 750 kg erfordern den Besitz eines Führerscheins der Klasse C1.
Sie haben einen Führerschein, der vor 2013 ausgestellt wurde? Folgende Regelungen gelten für diese älteren Führerscheine:
Führerschein bis einschließlich 1998
Wer bis zum 31.12.1998 den Führerschein der Klasse 3 gemacht hat, darf Pkw und Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 7,5 t fahren. Außerdem berechtigt die Führerscheinklasse zum Führen von Gespannen aus Wohnmobil und Anhänger bis 18,5 t – allerdings nur für Führerscheinbesitzer, die das 50. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.
Führerschein von 1999 bis 18.01.2013
Mit dem Jahr 1999 wurden neue Führerscheinklassen eingeführt. Was vorher die Klasse 3 war, entsprach nun B/BE und C1/C1E. Für die Besitzer einer Fahrerlaubnis dieser Klasse ist damit sogar das Führen vierachsiger Züge mit einem Gesamtgewicht bis 12 t möglich,
Führerschein ab 19.01.2013
Die Führerschein-Neuregelung des Jahres 2013 sorgte für europaweite Einheitlichkeit hinsichtlich der Führerscheinklassen. Die alten Führerscheine bleiben zwar nach wie vor gültig, insbesondere vor einer Reise ins Ausland ist ein Tausch des alten Führerscheins gegen die neue Scheckkarte aber dringend zu empfehlen, da nicht davon ausgegangen werden sollte, dass die Polizei im Ausland die Führerscheinklasse korrekt zuordnen kann.
Geschwindigkeitsbeschränkungen für Wohnmobile: So umfahren Sie die Blitzerfalle
Insbesondere Wohnmobil-Neulinge sollten sich vor der ersten Reise detailliert über die für das gemietete oder gekaufte Fahrzeug geltende Höchstgeschwindigkeit informieren. In Deutschland sehen die Verkehrsregeln folgende Geschwindigkeit vor:
- Für ein Wohnmobil mit einem Gewicht bis 3,5 t gelten in Ortschaften, auf Landstraßen, Schnellstraßen und Autobahnen dieselben Regeln wie für Pkw.
- Wohnmobile mit einem Gewicht ab 3,5 t bis 7,5 t dürfen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen maximal 100 km/h schnell fahren. Außerorts gilt ein Tempolimit von 80 km/h.
- Camper, die schwerer als 7,5 t sind, dürfen auf Landstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nicht überschreiten. Auf Autobahnen und Kraftverkehrsstraßen ist eine Geschwindigkeit von maximal 80 km/h erlaubt.
- Wer ein Fahrzeug mit Wohnwagen oder Zeltanhänger fährt, darf mit höchstens 80 km/h unterwegs sein. Erfüllt der Caravan-Anhänger die Anforderungen der 9. Ausnahmeverordnung der StVO, sind es 100 km/h.
Zu beachten ist auch: Für Camper über 3,5 Tonnen gilt ein Überhol- und Durchfahrverbot.
Diese Vorschriften gelten natürlich nur innerhalb von Deutschland. Wer ins Ausland reist, sollte sich deshalb unbedingt über die dort geltenden Bestimmungen für das jeweilige Wohnmobil informieren. Entsprechende Hinweisschilder finden sich in der Regel auch an den Grenzübergängen.
Ähnlich heterogen wie die Geschwindigkeitsbegrenzungen in Europa sind auch die einzelnen Mautregelungen. Hier finden Sie die verschiedenen Mautsysteme und -vorschriften für Wohnmobile bis/über 3,5 t im Überblick:
» Mautregelungen für Wohnmobile in Europa
Zulässiges Gesamtgewicht: Vermeiden Sie Überladungen
Beim Beladen des Wohnmobils sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Denn wiegt ein Wohnmobil, das für maximal 3,5 t Gesamtgewicht zugelassen ist, mehr, gilt es als Leicht-Lkw bzw. Kleinlaster – und erfordert damit unter Umständen eine andere Führerscheinklasse.
Um eine Überladung zu verhindern, sollte möglichst sparsam gepackt und das endgültige Gesamtgewicht nach dem Beladen grob berechnet werden. So können Sie sicher sein, dass sich das Gewicht innerhalb der vorgegebenen Grenzwerte bewegt.
Vorschriftsmäßig parken mit dem Wohnmobil: Wo sie stehen dürfen – und wo nicht
Für ein Reisemobil unter 2,8 Tonnen ist Parken überall dort erlaubt, wo es nicht explizit verboten ist. Wohnmobile mit höherem Gesamtgewicht dürfen allerdings nicht mit zwei Rädern auf dem Gehweg parken.
Camper bis 3,5 t benötigen beim Parken am Straßenrand innerorts keine eigene Beleuchtung, solange die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug hinreichend sichtbar macht. Schwerere Camper müssen beim Parken eine eigene Lichtquelle (nicht die Innenbeleuchtung) aufweisen oder durch eine Parkwarntafel markiert sein. Außerorts muss immer mit Standlicht geparkt werden.
Ganz wichtig: Parken ist nicht gleich übernachten. Wer die Nacht auf einem öffentlichen Parkplatz verbringt, dem droht unter Umständen ein Bußgeld. Das Übernachten auf öffentlichen Stellplätzen ist nämlich nur mit entsprechender Sondergenehmigung möglich – es sei denn, der Fahrer nächtigt als Notlösung auf dem Parkplatz, um seine Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen und eine Gefährdung für den Straßenverkehr auszuschließen.
Treue Wohnmobil-Fans aufgepasst: Zweitwohnungssteuer gilt auch für Dauercamper
Wer den Sommer mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen auf dem Campingplatz verbringt und das Fahrzeug mehr als drei Monate nicht bewegt, muss in einigen Städten Deutschlands Zweitwohnsitzsteuer zahlen. In einigen Städten wird diese sogar dann fällig, wenn das mobile Zuhause auf dem eigenen Grundstück steht.
Konkrete Angaben zur Zweitwohnsitzsteuer für Wohnmobile finden Sie in der Zweitwohnungssatzung der jeweiligen Kommune.
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