Sicherer Stand: Wo man mit dem Wohnmobil parken darf – und wo nicht

Schild Parkplatz Wohnmobil

Mit dem Wohnmobil ist man im Urlaub wunderbar flexibel und unabhängig. Eine passende Parklücke zu finden, kann mit dem Camper allerdings zur Herausforderung werden – insbesondere in der Großstadt, wo Parkplätze oft Mangelware sind. Und hat man endlich einen gefunden, stellt sich die Frage: Darf ich mein Wohnmobil hier überhaupt parken?

Die Experten von SmileCAMPER klären auf: Wir informieren Sie über die wichtigsten Regeln und Vorschriften rund ums Parken mit dem Wohnmobil.

Parken mit dem Wohnmobil – das sollten Sie wissen:

Woran erkennt man Parkplätze, die für Wohnmobile zugelassen sind?

Grundsätzlich gilt: Mit dem Wohnmobil dürfen Sie überall dort parken, wo es nicht ausdrücklich untersagt ist. Klinkt simpel, doch der Teufel steckt im Detail. So dürfen beispielsweise Parkflächen, als Pkw-Parkplatz ausgeschrieben sind, mit dem Wohnmobil (egal ob bis oder über 3,5 t) nicht genutzt werden.

Parkplatz Vogelperspektive
Enge Kiste: Findet Ihr Wohnmobil auf dem Parkplatz nicht innerhalb der Markierungen Platz, dürfen Sie es dort leider nicht parken.

Handelt es sich nicht um einen solchen Pkw-Parkplatz und sind auch keine zusätzlichen Verbotsschilder vorhanden, können Sie Ihren Camper theoretisch dort parken. Einzig die Markierungen der Parklücken könnten jetzt noch zum Problem werden – denn sie sind häufig viel zu klein.

Wer die geltenden Parkregelungen im Detail nachlesen möchte, findet sie unter § 12 Abs. 3, 3a, 3b StVO.

Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt?

Das halbseitige Parken Ihres Wohnmobils am Gehweg ist möglich – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  1. Ein entsprechendes Verkehrsschild (siehe Abbildung) muss vorhanden sein.
  2. Das Gewicht des Campers muss unter 2,8 t liegen.
  3. Schachtdeckel oder sonstige Verschlüsse dürfen nicht blockiert werden.
  4. Die Parkrichtung und Zahl der auf dem Gehweg geparkten Reifen muss mit der Darstellung auf dem Schild übereinstimmen.
Verkehrsschild Parken auf dem Gehweg
Wo dieses Schild steht, dürfen Sie Ihr Fahrzeug halbseitig auf dem Bürgersteig abstellen.

Für Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t sind die Regelungen deutlich strenger: Sie dürfen innerorts von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht in Wohn- und Erholungsgebieten abgestellt werden. An Sonn- und Feiertagen gilt für sie ein generelles Parkverbot.

Achtung: Spielstraßen bzw. verkehrsberuhigte Zonen sind in Sachen Parken ein Sonderfall. Hier ist das Abstellen nur innerhalb entsprechend gekennzeichneter Flächen erlaubt. Zum Be- und Entladen dürfen Sie aber natürlich halten.

Muss das Wohnmobil beim Parken beleuchtet werden?

Sofern die Straßenbeleuchtung das Wohnmobil hinreichend sichtbar macht, ist zusätzliche Beleuchtung innerorts für Modelle unter 3,5 t nicht erforderlich. Sind keine Straßenlampen vorhanden, muss ein (halbseitig) auf der Fahrbahn parkendes Reisemobil mittels Parkleuchte auf der Fahrbahnseite beleuchtet werden.

Außerorts muss beim Parken das Standlicht oder eine andere Zusatzbeleuchtung eingeschaltet werden. Alternativ kann auch eine reflektierende Parktafel genutzt werden. Diese muss möglichst tief und außen an der Vorder- und Rückseite des geparkten Fahrzeugs angebracht werden. Dabei darf das Kennzeichen des Wohnmobils keinesfalls verdeckt werden.

Gelten die Parkregelungen in Deutschland auch für den Wohnmobil-Urlaub im europäischen Ausland?

Was in Deutschland legal ist, muss im Ausland nicht zwingend erlaubt sein. In Kroatien und Griechenland dürfen Wohnmobile zum Beispiel überhaupt nicht auf der Straße geparkt werden. Deshalb sollten Sie sich vor Ihrem Wohnmobil-Urlaub immer über die geltenden Vorschriften informieren.

Was ist beim Parken des Wohnmobils auf Autobahnraststätten oder Autohöfen zu beachten?

Wenn man unterwegs Rast machen möchte, ist ein Rasthof oder Autohof meistens die erste Wahl. Doch aufgepasst: Hier dürfen Sie mit dem Wohnmobil nicht überall parken. Wiegt Ihr Fahrzeug mehr als 3,5 t, kann es auf dem Lkw-Parkplatz abgestellt werden. Wohnmobile mit geringerem Gesamtgewicht dürfen hier nicht stehen – auf dem Pkw-Parkplatz aber auch nicht. Glücklicherweise bieten viele Raststätten und Autohöfe einen separaten Parkbereich für Campingfahrzeuge an.

Achtung: Parken ist nicht gleich Übernachten

Parkschild für Wohnmobile
Parken ja, Übernachten nein: Schilder wie dieses sieht man als Wohnmobil-Besitzer nicht gern.

Parken und Campen – das sind rechtlich gesehen zwei völlig unterschiedliche Dinge. Nicht überall, wo sie Ihr Wohnmobil abstellen dürfen, können Sie mit dem Fahrzeug auch übernachten – auf öffentlichen Parkplätzen ist das in Deutschland sogar grundsätzlich verboten.

Eine Ausnahme: das Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit. Wer feststellt, dass er zu müde zum Weiterfahren ist, kann bis zu zehn Stunden lang auf dem Parkplatz nächtigen, um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht in Gefahr zu bringen. Markise, Campingstühle und Co. dürfen in diesem Sonderfall aber natürlich nicht ausgepackt werden.

Auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen von Rasthöfen ist das Übernachten mit dem Wohnmobil erlaubt. Zu empfehlen ist das Campieren auf Rastplätzen aber nur bedingt, denn die schlecht einsehbaren Plätze sind ein wahres Paradies für Diebe. Wer um eine Übernachtung auf dem Rastplatz nicht herumkommt, sollte sein Fahrzeug daher möglichst gut vor Einbrüchen schützen.

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Welche Strafen drohen beim Falschparken mit dem Wohnmobil?

Wer mit dem Wohnmobil falsch parkt, muss im Allgemeinen mit denselben Bußgeldern rechnen wie ein Pkw-Fahrer:

  • vor scharfen Kurven und an unübersichtlichen oder engen Straßenbereichen: 15,– €
  • auf oder bis fünf Meter vor Fußgängerüberwegen: 15,– €
  • im (eingeschränkten) Halteverbot: 15,– €
  • auf Gehwegen oder Radwegen: 20,– €
  • auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen: 70,– €
  • auf dem Gehweg mit einem Fahrzeug über 2,8 t: bis zu 30,– €

Stehen Sie länger als eine Stunde im Halteverbot und/oder behindern andere Verkehrsteilnehmer, erhöht sich das Bußgeld entsprechend. Blockiert Ihr Wohnmobil eine Rettungsgasse, kann ein Punkt in Flensburg hinzukommen. Bei derart schwerwiegenden Fällen von Falschparken wird das Fahrzeug nicht selten auch abgeschleppt. Die Kosten dafür liegen bei mindestens 150,– € (plus Zuschläge für Gewicht, Feiertage, Nacht, Kilometer etc.) und müssen vom Besitzer des Wohnmobils übernommen werden.

Der Entzug des Führerscheins aufgrund von Falschparken ist sehr unwahrscheinlich – dafür müssen weitere Verstöße oder mehrfache Wiederholung vorliegen.

Wohnmobil parkt am Strand
Mit dem Wohnmobil direkt am Meer parken? Das kann richtig teuer werden!

Wildcampern, die ihr Fahrzeug außerhalb von festen Wegen parken, drohen Strafen bis zu 10.000 €. Natürlich fällt das Bußgeld nicht überall so hoch aus – wer in einem Naturschutzgebiet campt, muss aber mit derartigen Summen rechnen.

Sie verreisen das erste Mal mit dem Wohnmobil und möchten sich vorab umfassend informieren? Als Partner für die Vermietung und den Verkauf von Wohnmobilen wissen wir genau, worauf Sie im Urlaub mit dem Camper achten sollten. Gern stehen wir Ihnen mit unserer Kompetenz und Erfahrung zur Seite, damit Ihre Wohnmobil-Tour zum unvergesslich schönen Erlebnis wird.

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