Born to be wild? Die wichtigsten Regeln fürs Wildcampen in Deutschland und Europa

Wildcamping mit Zelt in den Bergen

Beim Camping mit Zelt oder Wohnmobil ist man frei und unabhängig – zumindest beinahe. Denn leider ist das Übernachten in vielen Urlaubsländern ausschließlich auf zugelassenen Campingplätzen erlaubt. Wer sich beim Biwakieren mit Camper oder Zelt erwischen lässt, dem drohen unter Umständen hohe Strafen.

Aber woher weiß man, an welchen Orten man mit dem Zelt oder Wohnmobil übernachten darf – und wo nicht? Unsere Experten kennen die geltenden Vorschriften und wissen, worauf Camping-Freunde in Deutschland und Europa achten müssen, wenn sie die Nacht im Freien verbringen wollen. Mit unseren Tipps fürs Übernachten jenseits der Campingplätze sind Sie bestens informiert. 


Wildcampen in Deutschland: Strenge Regelungen für Camper und Zelte

Für alle, die in Deutschland mit dem Zelt oder Wohnmobil in der freien Natur campen möchten, haben wir keine allzu guten Nachrichten, denn die Regelungen in Bezug auf Wildcamping sind hierzulande ausgesprochen streng. Wald-, Naturschutz- und Deichgesetze verbieten das biwakieren grundsätzlich. Hinzu kommen regionale Verbote – und auch Camping auf Parkplätzen oder an Straßen ist untersagt. Einzige Ausnahme: Wer müde vom Reisen mit dem Wohnmobil ist, darf in Deutschland zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen wildcampen. Dies gilt allerdings nur für eine Nacht, campingähnlicher Betrieb (also zum Beispiel der Aufbau einer Camping-Sitzgruppe) ist untersagt.

Weitere Regelungen und Tipps für das Reisen mit Wohnmobil in Deutschland »


Schottland & Irland: Lockere Wildcamping-Regeln 

Iren und Schotten sehen das Wildcampen in der Natur deutlich entspannter. Die dortigen Regelungen für freies Camping gehören zu den lockersten in Europa . So darf beispielsweise in Irland auf Straßen und Parkplätzen übernachtet werden, solange dies nicht durch lokale oder kommunale Bestimmungen verboten wird.

In Schottland regelt der Outdoor Access Code das Wildcampen mit Zelt und Wohnmobil. Der Code ist vor allem auf gegenseitige Rücksichtname ausgelegt – so sollten Camper z. B. keine Einfahrten blockieren, Schäden am Parkort verursachen oder die andere durch ihren Aufenthalt gefährden. Befindet sich in der Nähe ein Park- oder Campingplatz, sind Reisende angehalten, diesen bevorzugt zu nutzen. 

Die Regeln für das Zelten sind sogar noch unkomplizierter. Kleine Gruppen dürfen in Schottland laut Code für zwei oder drei Nächte überall dort ihr Zelt aufstellen, wo sie niemanden stören. Nahe Gebäuden, Straßen oder Denkmälern ist das Wildcampen allerdings verboten.

Dass man nach dem Wildcampen keinen Müll zurücklässt und die Spuren des Aufenthalts beseitigt, ist ebenfalls im Code verankert, sollte aber ohnehin in jedem Fall selbstverständlich sein.


Wildcampen im skandinavischen Raum: Jedermannsrecht für Zelte

In Finnland, Norwegen und Schweden gilt das Jedermannsrecht. Dabei handelt es sich um ein Gewohnheitsrecht, das allen Menschen bestimmte grundlegende Rechte bezüglich der Nutzung von Natur und Wildnis einräumt. Streng genommen betrifft dieses Recht aber nur das Biwakieren mit Zelten und gilt nicht für Camper mit Wohnmobil.

In Norwegen und Schweden darf auf Parkplätzen höchstens eine Nacht verbracht werden. Wie auch in Deutschland, ist dabei campingähnlicher Betrieb untersagt. Finnland verbietet zusätzlich das Campen an Stränden und in Erholungsgebieten.

Das Jedermannsrecht schließt landwirtschaftlich genutzte und kultivierte Flächen aus – sowohl für Wohnmobile als auch für Zelte. Parks, Freizeitgelände, Nationalparks und bestimmte Schutzgebiete sind vom ebenfalls ausgenommen.


Grundregel für Europa: Je touristischer, desto strenger die Wildcamping-Regeln

In den meisten Ländern Europas gilt: Je touristischer die Region, desto strenger die Wildcamping-Regeln – und desto strenger die Kontrollen. Das Ziel der geltenden Vorschriften ist, die Existenz von Hotels und Campingplätzen zu sichern. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass Wohnmobile und Zelte das Natur- bzw. Stadtbild stören. Aus diesem Grund ist in Polen das Übernachten an der Küste und in Naturschutzgebieten nicht erlaubt. Auch Österreich gestattet das Wildcampen insbesondere in Urlaubsgebieten wie Tirol und Wien nicht. Dasselbe gilt für den Tessin, Graubünden und Genf in der Schweiz.

Wildcamping im Wald mit Wohnmobil

Das Team von SmileCamper steht Ihnen gern mit weiteren Tipps und Tricks für einen entspannten Camping-Urlaub zur Verfügung – schreiben Sie uns eine Nachricht oder nehmen Sie telefonisch Kontakt auf!